AGB

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1. ALLGEMEINES

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers (Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design) erbracht werden.

1.2 Für den Einsatz von Leihpersonal oder externe Mitarbeiter ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

1.3 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer die Leistung ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn der Auftragnehmer (Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design) mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.

1.4 Mit Auftragsvergabe bestätigt der Auftraggeber, das er die AGB des Auftragnehmers (Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design) gelesen und akzeptiert hat.

 

2. PREISE UND PREISBERECHNUNGEN

2.1 Die Preise von Marios Bourtzis, eCHROMON Design verstehen sich bis auf weiteres inklusive 19% MwSt.
Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

2.2 Preise richten sich immer nach den zu dieser Zeit gültigen Materialkosten, Preisschwankungen sind daher möglich.

2.3 Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.4 Fahrzeugskizzen im Vektorformat werden pauschal mit 50 Euro netto je Fahrzeug in Rechnung gestellt.

2.5 Ausserplanmässig anfallende Arbeiten werden nach Aufwand abgerechnet.

 

3. ANGEBOTE

3.1 Angebote von Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design sind unverbindlich und freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von der Firma Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design zustande oder durch Erbringen der Leistung.

 

4. LIEFERUNG UND TERMINE

4.1 Von Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine.
Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.

4.2 Bei Terminen bzw. Leistungszusagen handelt es sich generell nur um Angaben in Werktagen. Diese gelten Montag bis Freitag, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

4.3 Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design.

4.4 Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Käufers abgeschlossen und geht zu dessen Lasten. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Belieferung sind ausgeschlossen, soweit von uns nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

 

5. PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Versandstelle“, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten; Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, die Belieferung von Neukunden von Vorauskasse abhängig zu machen. Werden Lieferungen- bzw. Teil- lieferungen nicht pünktlich bezahlt, behalten wir uns vor, die Lieferungen von laufenden Aufträgen oder Neuaufträgen zurückzustellen bzw. von Vorkasse abhängig zu machen.

5.1 Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt.

5.2 Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, werden alle Forderung von Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design sofort fällig.
Die Firma Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Designn behält sich die Geltendmachung eines Schadens vor.

5.3 Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

5.4 Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen.

5.5 Vor Bezahlung der offenen Rechnung ist Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.

5.6 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

6 Nutzungs-, Leistungs-, Schutzrechte

6.1 Es obliegt dem Auftraggeber zu überprüfen, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Lieferung und Leistung gegen das Wettbewerbs-recht, Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht usw.) oder andere Rechte verstößt. Die Haftung für etwaige Verstöße obliegt dem Auftraggeber. Er hat den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, bzw. von diesen freizustellen.

6.2 Eine etwaig vereinbarte Einräumung von Nutzungs- und Verwendungsrechten erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

6.3 Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung (Logos, Namen, Layouts, etc.) darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Nutzung für weitere Projekte oder Produkte ohne Absprache mit dem Auftragnehmer ist nicht gestattet. Ebenso ist die Übernahme von Gestaltungsdetails für andere, nicht mit dem Auftragnehmer durchgeführte, Projekte/ Produkte nicht gestattet.

 

7. ABNAHME, MÄNGEL

7.1 Es obliegt dem Auftraggeber zu überprüfen, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Lieferung und Leistung gegen das Wettbewerbs-recht, Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht usw.) oder andere Rechte verstößt. Die Haftung für etwaige Verstöße obliegt dem Auftraggeber. Er hat den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, bzw. von diesen freizustellen.

7.2 Für Drucksachen stellen Mindermengen keinen Mangel dar.

7.3 Für Werbeanlagen übernehmen wir keine Garantie für die verwendete Leuchtmittel.

7.4 Für Beschriftungen ist der Auftraggeber verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen.
Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe zu melden, sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.

7.5 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.

7.6 Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.

7.7 Nachbesserungen/ Änderungen durch Dritte oder des Auftraggebers ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.

7.8 Farbabweichungen der Folie/Produkte sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge.

7.9 Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.
Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle:

1. Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt.

2. Minimale Staubeinschlüsse z.B. durch Pollenflug

3. Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.

4. Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.

5. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.

6. Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen bzw. fehlerhaften Lacken.

 

8. HAFTUNG

Folien sind erst nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Ca. 4 Wochen nach Bekleben sollte das Fahrzeug nicht mit Hochdruck gereinigt werden.
Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von einem Jahr gewährleistet, auf die Folie, je nach Herstellerangabe zwischen 5 und 10 Jahren.
Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen.
Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden.

8.1 Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen bestehen nicht.

8.2 Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt.

8.3 Die Firma Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Korrekturabzügen haftet ausschließlich der Auftraggeber für die Richtigkeit von Texten und Bildern.

8.5 Bei der Verarbeitung von Fremdmaterial (Textilien, Aufkleber, Folien ect.) können und werden wir keine
Gewährleistung auf deren Haltbarkeit, Beständigkeit oder Aussehen übernehmen.

 

9. ERFÜLLUNGSORT

9.1 Erfüllungsort ist Nürnberg, Gerichtsstand ist Nürnberg.

 

10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

10.1 Alle Verträge von Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

10.2 Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.
Nürnberg, 27.05.2020
Marios Bourtzis
Dianastr. 45
90441 Nürnberg

 

11. TERMINVEREINBARUNG

Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt.
Vor Durchführung einer Fahrzeugfolierung/Beschriftung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen.
Eilaufträge müssen von Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor,
da sich dies nach der Auftragslage richtet.
Ist es nicht möglich ein vereinbarten Termin wahrzunehmen, so ist es unbedingt erforderlich, dass der Kunde den Termin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt bzw. uns informiert. Erhalten wir keine fristgerechte Absage, müssen wir einen Bearbeitungs-Betrag von 50,00€ exklusiv MwSt. berechnen.
Fahrzeuge sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen.
Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile, zum Beispiel Wertsachen geltend gemacht werden.

 

12. EIGENTUMSVORBEHALT/URHEBERRECHT

12.1 Das Urherberrecht bleibt auch nach der vereinbarten Bezahlung bei der Firma Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design.
Der Kunde erwirbt lediglich das Nutzungsrecht (einschließlich Vervielfältigung) zu dem vereinbartem Zweck und Umfang.

12.2 Übersendete Entwürfe und Gestaltungen unterliegen dem Nutzungs- und Urheberrecht und dürfen
nicht ohne Zustimmung der Firma Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design an Dritte, insbesondere Mitbewerber, weitergeleitet werden.
Für daraus entstehende Schäden haftet der Auftraggeber in vollen Umfang.
Bei Zuwiderhandlung behält sich die Firma Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design vor, den vollen Auftragswert inklusive bereits entstandener Nebenkosten sowie einer angemessenen Pauschale einzufordern.

12.3 Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Von Pfändungen Dritter ist uns sofort Mitteilung zu machen.
Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahrens gehen zu Lasten des Käufers.

 

13. GEWÄHRLEISTUNG

Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe überprüft.
Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
Der Kunde hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten,
müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
Der Käufer hat zunächst Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).
Sofern die Nachbesserung fehlschlägt kann der Käufer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Für Nachbesserung gilt folgendes:

a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.

b) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

c) Kleine Unregelmäßigkeiten an den Schnittkanten und Maßabweichungen sind Motiv -und Produktionsbedingt und können nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden.

 

14. REFERENZNUTZUNG

Der Anbieter behält sich das Recht vor, von allen im Kundenwunsch gefertigten Werbeanlagen und Produkten, Referenzbilder zu erstellen und diese in Produktkatalogen (Druck oder PDF),
Webseiten des Anbieters, sozialen Netzwerken, Foren, Print/Onlineanzeigen etc. zu veröffentlichen.
Sollte ein berechtigtes Interesse gegen eine Veröffentlichung bestehen, muss der Auftraggeber
explizit darauf hinweisen.

 

15. HAFTUNG UND GARANTIE

Haftung für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel hergeleitet werden. Der Käufer ist in keinem Fall von der Verpflichtung
entbunden, unsere Produkte daraufhin zu überprüfen, ob diese für den vorgesehenem Einsatzzweck tauglich sind.
Für Klebefolien obliegt dem Kunden sich vor Anbringung gegebenenfalls beim Hersteller des Untergrundes auf die Verträglichkeit zu informieren.
Das Aufbringen von Klebefolien an Fahrzeugen kann Auswirkungen auf die Zulassung des Fahrzeugs haben.
Dafür übernimmt der Auftragnehmer (Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design) keinerlei Haftung.
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden,
wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben,
wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc.,
können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugfolierung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren
(z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör) ist ausgeschlossen.
Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert, noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.

Für Webseiten bzw. Websiten ist der Kunde Verantwortlich, die Webseiten bzw. Websiten durch ein Fachanwalt individuell prüfen zu lassen. Marios Bourtzis bzw. eCHROMON Design haftet nicht für Fehler oder Sicherheitslücken in Web- anwendungen oder daraus entstehende Schäden.